Über uns
Wir, die Freunde der Demokratie, sind keine Partei, sondern Bürger, die Demokratie leben. Jetzt ist es höchste Zeit, dass alle, denen unsere Demokratie wichtig ist, sich aktiv und vorurteilsfrei einbringen: Mit politischen Entscheidungen in Echtzeit.
Wie es Artikel 20 unseres Grundgesetzes vorsieht, führen wir bundesweit in allen Landkreisen Abstimmungen zu kommunalen Themen durch. Die Ergebnisse übermitteln wir direkt den verantwortlichen Politikern und Medien. Politisch neutral, bekennen wir uns überparteilich zur Vielfalt und Freiheit der Meinungen sowie zur friedlichen, demokratischen, rechtmäßigen Findung und Durchsetzung von politischen Entscheidungen.
Unsere Satzung
Unter dem Namen «Freundinnen und Freunde der Demokratie» besteht ein eingetragener Verein. Der Verein verteidigt und stärkt die Stellung des Bürgers als einzigem legitimem Souverän in einer Demokratie. Er richtet sich dabei vollständig nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in dem es heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird ausgeübt in Wahlen und Abstimmungen.
Der Verein ist gemeinnützig und in jeder Beziehung unabhängig. Er vertritt keine Partikularinteressen, verfolgt keine kommerziellen Ziele und strebt keinen Gewinn an.
Die Organe sind ausschließlich ehrenamtlich tätig
1.1 Unter dem Namen «Freundinnen und Freunde der Demokratie» besteht ein eingetragener Verein.
1.2 Die Kurzbezeichnungen des Vereins lauten «Freunde der Demokratie», «Demokratiefreunde»
oder «FdD».
1.3 Vereinssitz ist Jesteburg.
2.1 Der Zweck ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens sowie die Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
insbesondere auf kommunaler und regionaler Ebene in Deutschland.
2.2 Der Zweck wird verwirklicht durch Informationsveranstaltungen und Abstimmungen sowie Sach- und Geldspenden.
2.3 Der Verein ist gemeinnützig, verfolgt keine kommerziellen Ziele und strebt keinen Gewinn an.
Für die Umsetzung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Mittel dienen ausschliesslich dem Vereinszweck.
4.1 Mitglieder können natürliche Personen werden.
4.2 Die Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand
entscheidet über die Aufnahme. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
4.3 Die Mitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge.
5.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
5.2 Ein Austritt ist jederzeit per schriftlicher Austrittserklärung als Brief oder E-Mail möglich und wird
durch Bestätigung der Geschäftsstelle rechtskräftig. Er tritt sofort in Kraft.
5.3 Ein Mitglied kann durch den Vorstand per einstimmiger Entscheidung jederzeit und ohne Angabe
von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied, das ausgeschlossen werden soll,
hat als Vorstandsmitglied in diesem Fall kein Stimmrecht.
6.1 Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
7.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr statt. Die Mitgliederversammlung
ist in der Regel als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
7.3 Der Vorstand gibt spätestens 8 Wochen vorher den Termin der ordentlichen Mitgliederversammlung
bekannt.
7.4 Die Mitglieder können bis spätestens sechs Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung
beim Vorstand schriftlich die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen, wenn
mindestens 7 Mitglieder ihre Unterstützung dieses Antrags unterschriftlich kundtun bei einer
Mitgliederzahl von unter 100 Mitgliedern, sonst mindestens 20 Mitglieder.
7.5 Der Vorstand legt spätestens vier Wochen vorher die Tagesordnung fest und lädt ein.
7.6 Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe des
Zwecks einberufen. Dieses Recht steht auch der Hälfte der Mitglieder zu. Die Versammlung hat
spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
7.7 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Vorstandes
Dabei ist eine angemessene Vertretung der einzelnen Bundesländer anzustreben.
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
f) Beschluss des Jahresbudgets
g) Beschluss über Änderungen der Satzung des Vereins
h) Beschluss über eingebrachte Anträge der Mitglieder
7.8 Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder und die Vorstandsmitglieder. Die
Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten
beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
7.9 Satzungsänderungen sowie die Abwahl des Vorstandes erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln
der anwesenden Stimmberechtigten
7.10 Unter besonderen Umständen, namentlich bei zeitlicher Dringlichkeit oder aufgrund behördlich
verfügter Einschränkungen, kann der Vorstand ersatzweise folgende Versammlungsformen anordnen:
a) Eine Versammlung mit elektronischen Mitteln: Hierbei sind auf elektronischem Weg eine Diskussion
und ein vorher kommuniziertes Abstimmungs- und Wahlverfahren zu gewährleisten. Die Diskussion
kann auch vor der virtuellen Versammlung per E-Mail stattfinden.
b) Eine Abstimmung oder Wahl auf schriftlichem oder elektronischem Weg.
7.11 Die Mitglieder-Versammlung kann sich eine Organisationssatzung geben.
8.1 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Der Vorstand übt seine Tätigkeit für eine Dauer von 4 Jahren aus.
Die Wiederwahl ist möglich.
8.2 Kompetenzen
Der Vorstand kann die Kompetenzen aufteilen. Der Vorstand kann für den Verein Regelungen –
vorbehaltlich Wahl- und Abstimmungsreglungen – erlassen und anpassen. Regelungen werden in
Zusammenarbeit mit den Anspruchspersonen erarbeitet. Die Regelungen dürfen der Satzung nicht
widersprechen.
8.3 Tätigkeit
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den Verein nach außen und setzt die Vereinszwecke
um. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand leitet nationale
Projekte und kann Arbeitsgruppen einsetzen. Der Vorstand ernennt die Landes-Koordinatoren, die
Regional-Abstimmungs-Leiter und die Kommunal-Koordinatoren.
8.4 Organisation
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen.
Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung innerhalb 14
Tagen verlangen, wenn die Mehrheit des Vorstandes dem zustimmt.
Die Beschlussfassung bei dringlichen Geschäften ist auf dem Zirkularweg oder mit geeigneten
elektronischen Hilfsmitteln gültig.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand hat Anrecht auf Vergütung effektiver Spesen.
Der Vorstand vertritt den Verein nach innen durch ein einzelnes Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen gemeinsam mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern
vertreten.
Die Vorstandstätigkeit unterliegt dem Vertraulichkeitsprinzip.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins «Demokratiefreunde» haftet einzig das Vereinsvermögen.
Die Auflösung des Vereins kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung des Vereins vom 14. Februar 2024 angenommen und treten mit dieser Beschlussfassung sofort in Kraft.
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