Die DieFreiheitsboten
Bodo & Markus

Über uns

Wir, die Freunde der Demokratie, sind keine Partei, sondern Bürger, die Demokratie leben. Jetzt ist es höchste Zeit, dass alle, denen unsere Demokratie wichtig ist, sich aktiv und vorurteilsfrei einbringen: Mit politischen Entscheidungen in Echtzeit.

Wie es Artikel 20 unseres Grundgesetzes vorsieht, führen wir bundesweit in allen Landkreisen Abstimmungen zu kommunalen Themen durch. Die Ergebnisse übermitteln wir direkt den verantwortlichen Politikern und Medien. Politisch neutral, bekennen wir uns überparteilich zur Vielfalt und Freiheit der Meinungen sowie zur friedlichen, demokratischen, rechtmäßigen Findung und Durchsetzung von politischen Entscheidungen.

Unsere Satzung

Unter dem Namen «Freundinnen und Freunde der Demokratie» besteht ein eingetragener Verein. Der Verein verteidigt und stärkt die Stellung des Bürgers als einzigem legitimem Souverän in einer Demokratie. Er richtet sich dabei vollständig nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in dem es heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird ausgeübt in Wahlen und Abstimmungen.

Der Verein ist gemeinnützig und in jeder Beziehung unabhängig. Er vertritt keine Partikularinteressen, verfolgt keine kommerziellen Ziele und strebt keinen Gewinn an.

Die Organe sind ausschließlich ehrenamtlich tätig

1.1 Unter dem Namen «Freundinnen und Freunde der Demokratie» besteht ein eingetragener Verein.

1.2 Die Kurzbezeichnungen des Vereins lauten «Freunde der Demokratie», «Demokratiefreunde» oder «FdD».

1.3 Vereinssitz ist Jesteburg.

2.1 Der Zweck ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, insbesondere auf kommunaler und regionaler Ebene in Deutschland.

2.2 Der Zweck wird verwirklicht durch Informationsveranstaltungen und Abstimmungen sowie Sach- und Geldspenden.

2.3 Der Verein ist gemeinnützig, verfolgt keine kommerziellen Ziele und strebt keinen Gewinn an.

Für die Umsetzung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Mittel dienen ausschliesslich dem Vereinszweck.

4.1 Mitglieder können natürliche Personen werden.

4.2 Die Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

4.3 Die Mitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge.

5.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

5.2 Ein Austritt ist jederzeit per schriftlicher Austrittserklärung als Brief oder E-Mail möglich und wird durch Bestätigung der Geschäftsstelle rechtskräftig. Er tritt sofort in Kraft.

5.3 Ein Mitglied kann durch den Vorstand per einstimmiger Entscheidung jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, hat als Vorstandsmitglied in diesem Fall kein Stimmrecht.

6.1 Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

7.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr statt. Die Mitgliederversammlung ist in der Regel als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

7.3 Der Vorstand gibt spätestens 8 Wochen vorher den Termin der ordentlichen Mitgliederversammlung bekannt.

7.4 Die Mitglieder können bis spätestens sechs Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen, wenn mindestens 7 Mitglieder ihre Unterstützung dieses Antrags unterschriftlich kundtun bei einer Mitgliederzahl von unter 100 Mitgliedern, sonst mindestens 20 Mitglieder.

7.5 Der Vorstand legt spätestens vier Wochen vorher die Tagesordnung fest und lädt ein.

7.6 Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe des Zwecks einberufen. Dieses Recht steht auch der Hälfte der Mitglieder zu. Die Versammlung hat spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

7.7 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Vorstandes Dabei ist eine angemessene Vertretung der einzelnen Bundesländer anzustreben.
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
f) Beschluss des Jahresbudgets
g) Beschluss über Änderungen der Satzung des Vereins
h) Beschluss über eingebrachte Anträge der Mitglieder

7.8 Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder und die Vorstandsmitglieder. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

7.9 Satzungsänderungen sowie die Abwahl des Vorstandes erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten

7.10 Unter besonderen Umständen, namentlich bei zeitlicher Dringlichkeit oder aufgrund behördlich verfügter Einschränkungen, kann der Vorstand ersatzweise folgende Versammlungsformen anordnen:
a) Eine Versammlung mit elektronischen Mitteln: Hierbei sind auf elektronischem Weg eine Diskussion und ein vorher kommuniziertes Abstimmungs- und Wahlverfahren zu gewährleisten. Die Diskussion kann auch vor der virtuellen Versammlung per E-Mail stattfinden.
b) Eine Abstimmung oder Wahl auf schriftlichem oder elektronischem Weg.

7.11 Die Mitglieder-Versammlung kann sich eine Organisationssatzung geben.

8.1 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Der Vorstand übt seine Tätigkeit für eine Dauer von 4 Jahren aus.
Die Wiederwahl ist möglich.

8.2 Kompetenzen Der Vorstand kann die Kompetenzen aufteilen. Der Vorstand kann für den Verein Regelungen – vorbehaltlich Wahl- und Abstimmungsreglungen – erlassen und anpassen. Regelungen werden in Zusammenarbeit mit den Anspruchspersonen erarbeitet. Die Regelungen dürfen der Satzung nicht widersprechen.

8.3 Tätigkeit Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den Verein nach außen und setzt die Vereinszwecke um. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand leitet nationale Projekte und kann Arbeitsgruppen einsetzen. Der Vorstand ernennt die Landes-Koordinatoren, die Regional-Abstimmungs-Leiter und die Kommunal-Koordinatoren.

8.4 Organisation Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung innerhalb 14 Tagen verlangen, wenn die Mehrheit des Vorstandes dem zustimmt.
Die Beschlussfassung bei dringlichen Geschäften ist auf dem Zirkularweg oder mit geeigneten elektronischen Hilfsmitteln gültig.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand hat Anrecht auf Vergütung effektiver Spesen.
Der Vorstand vertritt den Verein nach innen durch ein einzelnes Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen gemeinsam mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
Die Vorstandstätigkeit unterliegt dem Vertraulichkeitsprinzip.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins «Demokratiefreunde» haftet einzig das Vereinsvermögen.

Die Auflösung des Vereins kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung des Vereins vom 14. Februar 2024 angenommen und treten mit dieser Beschlussfassung sofort in Kraft.

Satzung als PDF